Qualitätsstufen beim Wein
TAFELWEIN
Mindestmostgewicht 10,6° KMW (früher13°). Maximalalkohol 12 % Vol.
Restzuckerobergrenze 34 g/l.
Aufbessern, auch mit Traubendicksaft erlaubt. Keine Gebinderegelung (Tetrapack möglich). Nähere Herkunftsbezeichnung außer "österreichischer Tafelwein", Jahrgangs- oder Sortenangabe ist verboten.
LANDWEIN
Mindestmostgewicht 14° KMW. Traubenmaterial aus einer Region. Hektarhöchstertrag 9.000 kg (6.750 Liter) sonst Deklassierung auf Tafelwein. Maximalalkohol 12,8 % Vol. Restzuckerobergrenze 34g/l. Aufbessern, auch mit Traubendicksaft erlaubt. Keine Gebinderegelung (Tetrapack möglich).
QUALITÄTSWEIN
Mindestmostgewicht 15° KMW. Traubenmaterial aus einem Gebiet. Maximalalkohol 12,8 % Vol. Restzuckerobergrenze 15 g/l. Aufbessern, auch mit Traubendicksaft erlaubt. Staatliche Prüfnummer obligatorisch.
KABINETT
Mindestmostgewicht 17° KMW. Traubenmaterial aus einem Gebiet. Maximalalkohol 13 % Vol. Restzuckerobergrenze 9 g/l. Staatliche Prüfnummer obligatorisch. Jegliche Aufbesserung verboten.
PRÄDIKATSWEINE
SPÄTLESE
Mindestmostgewicht 19° KMW. Lesezeitpunkt Meldepflichtig. Jegliche Aufbesserung verboten. Etwaige Restsüße darf nur durch Gärungsunterbrechung entstanden sein.
Staatliche Prüfnummer obligatorisch.
AUSLESE
Mindestmostgewicht 21° KMW. Sonst wie oben.
BEERENAUSLESE
Mindestmostgewicht 25° KMW. Sonst wie oben.
AUSBRUCH
Mindestmostgewicht 27° KMW. Zum "Ausbrechen" ist frisch gekelterter Most der selben Sorte und Qualität erlaubt. Sonst wie oben.
TROCKENBEERENAUSLESE
Mindestmostgewicht 30° KMW. Sonst wie oben.
EISWEIN
Mindestmostgewicht 25° KMW. Wird aus vollreifen Trauben und bei Frost gelesen (nicht über 5° Minus und möglichst nicht unter 13° Minus ). Der Frost zieht das Wasser aus den Beeren und ummantelt sie mit einer Eisschicht. Dadurch werden Säure, Zucker und Extraktstoffe konzentriert (Essenz). Dieses Konzentrat fließt beim pressen ab und die Eiskristalle bleiben über. Dies geht nur bei vollreifen, nicht edelfaulen Trauben. Edelfaule Trauben würden bei Frost sofort abfallen.
STROHWEIN
Mindestmostgewicht 25° KMW. Die Trauben müssen mindestens 3 Monate auf Stroh oder Schilfmatten gelagert oder auf Schnüren aufgehängt worden sein.
BERGWEIN
Als Bergwein können Weine bezeichnet werden, die auf mindestens 26° Hangneigung gewachsen sind. Hat kaum noch Bedeutung.